KKP Sozietät für Versicherungs- & Rentenberatung – unabhängig, kompetent und behördlich zugelassen. Wir beraten Privatkunden, Unternehmen und Kommunen in allen Fragen zu Versicherungen, Altersvorsorge und Leistungsansprüchen. Nutzen Sie unser Kontaktformular für ein unverbindliches Erstgespräch.

Neue Chancen durch Ausschreibung

Das Vergaberecht spielt in der kommunalen Beschaffungspraxis eine immer größere Rolle. Beispielsweise hat der BGH entschieden, dass die Vergabe von Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen an mehrere Marktteilnehmer nicht als klassisches „Inhouse-Geschäft“ gilt.

Viele Vergabestellen sind stark in der Umsetzung von Beschaffungsprozessen, weniger jedoch in der Ausschreibung selbst. Genau hier bietet unsere Erfahrung einen Mehrwert: Wir unterstützen Sie bei allen wesentlichen Schritten – von der fundierten Marktanalyse über die Erstellung von Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen bis hin zum Projektmanagement.

Unser Leistungsspektrum für Kommunen

Wir begleiten Ihre Ausschreibungen umfassend und professionell, unter anderem durch:

  • Erstellung von Verdingungsunterlagen & Leistungsverzeichnissen
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Vorfeld
  • Schätzung des Auftragswertes nach § 3 VgV
  • Markterkundung gemäß § 28 VgV bzw. § 20 UVgO

Besondere Erfahrung bringen wir in folgenden Versicherungssparten mit:

  • Gebäude- & Inventarversicherung
  • Elektronik- und Maschinenversicherung
  • KFZ-Versicherung
  • Cyberversicherung
  • D&O- & Rechtsschutzversicherung
  • Beihilfeablöseversicherung

Ihre Vorteile mit KKP

Optimierter Versicherungsschutz, Spürbare Kostensenkung, Versicherungsverträge auf aktuellem rechtlichem Stand, Bessere Marktbedingungen durch jährliche Aktualisierung, Entlastung durch professionelles Projektmanagement

Wichtiger Hinweis zur Kündigungsfrist

Eine übliche Kündigungsfrist von drei Monaten reicht für eine europaweite Ausschreibung in der Praxis kaum aus – allein schon durch die Vielzahl rechtlicher Fristen.
Unser Ansatz: Wir halten Ihr Leistungsverzeichnis jährlich aktuell, sodass Sie flexibel reagieren und stets bessere Marktbedingungen erhalten.

Basisbericht als Fundament

Als Kommune profitieren Sie zudem von unserem Basisbericht:
Ausgehend vom Risikomanagement wird darin ein bedarfsgerechtes Versicherungsprogramm entwickelt. Das sorgt für Transparenz, Vergleichbarkeit und für einen passgenauen Schutz.

Für Unternehmen

Viele große Unternehmen lassen sich bereits rund um Versicherungen beraten. Doch ist diese Beratung wirklich unabhängig – und zeigt sich diese Unabhängigkeit auch dann, wenn es um größere Schäden geht?

Versicherungsmakler dürfen ihre Kunden außergerichtlich nicht gegenüber Versicherern vertreten. Ebenso sind Versicherungsagenturen in erster Linie den Versicherern verpflichtet, für die sie tätig sind – und handeln damit nicht ausschließlich im Interesse der Unternehmen.

Als unabhängige Versicherungsberater vertreten wir Sie im Schadenfall außergerichtlich. Unsere Vergütung ist dabei nicht an Versicherungsverträge gebunden – wir arbeiten ausschließlich im Auftrag unserer Mandanten.

So können Sie sicher sein: Wir stehen an Ihrer Seite, Sie lehnen sich zurück und erhalten Unterstützung, wenn es wirklich notwendig ist. Gerade größere Unternehmen können viele Schäden selbst abwickeln – wir greifen ein, wenn es darauf ankommt.


Unabhängige Beratung bei Vertragsgestaltung

Ähnliches gilt bei der Gestaltung von Versicherungsverträgen. Hier entstehen leicht Interessenkonflikte, die oft erst im Ernstfall sichtbar werden. Unsere Beratung sorgt dafür, dass diese Konflikte gar nicht erst entstehen – und immer zugunsten unserer Mandanten geklärt sind.

Ein typisches Beispiel ist die D&O-Versicherung:
Sie schützt Unternehmensleiter vor Haftungsansprüchen – die jedoch in den meisten Fällen vom eigenen Unternehmen gestellt werden. Das Unternehmen zahlt also die Versicherungsprämie, während die Versicherung im Schadenfall vor allem dafür sorgt, dass Ansprüche gegen die Leiter abgewehrt werden – mit Hilfe spezialisierter Rechtsanwälte, finanziert durch das Unternehmen selbst.

In solchen Fällen zeigt sich: Ein Berater kann nicht gleichzeitig Unternehmen und Unternehmensleiter vertreten. In der anwaltlichen Beratung wäre ein solches Vorgehen sogar strafbar – es käme einem Parteiverrat gleich.


Unsere Empfehlung

Fragen Sie sich:

  • Wie ist der Vertrag mit Ihrem bisherigen Berater gestaltet?
  • Werden dort tatsächlich alle Interessen getrennt und unabhängig vertreten?

Mit uns haben Sie die Sicherheit: Wir beraten ausschließlich in Ihrem Sinne.

Bewertungen

Nachweisliche Resultate – zufriedene Mandanten

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